Das Vergaberecht ist ein Kerngebiet des Verwaltungsrechts. Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen wird durch das Vergaberecht rechtlich geregelt.
Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, beispielsweise durch den Staat, die öffentliche Verwaltung oder die Gemeinden, ist rechtlich überprüfbar. Der Bieter kann den Zuschlag durch die Vergabekammern, die Oberlandesgerichte und die EU Kommission überprüfen lassen.
Sofern die bislang noch nicht einheitlich kodifizierten Vergabevorschriften nicht eingehalten wurden, kann so die Erteilung des Zuschlags / Auftrages an einen Konkurrenten verhindert werden. Der Nachprüfungsantrag hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Sollte dies nicht möglich sein, kann der unterlegene Bieter Schadensersatzansprüche geltend machen und durchsetzen.
Wir beraten und vertreten sowohl Auftraggeber und Bieter bei der öffentlichen Auftragsvergabe, bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge und im Nachprüfungsverfahren.
Aufgrund einer sich schnell ändernden Rechtssprechung im Vergaberecht sehen wir davon ab, Entscheidungen der Vergabekammern in unsere Seiten einzustellen.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass im Vergaberecht sehr kurze Fristen einzuhalten sind, anderenfalls ein Ausschluss Ihrer Ansprüche droht. Anwaltlicher Rat ist deshalb rechtzeitig einzuholen.